
Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Anwaltvergütungen:
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) | |
Vergütungsvereinbarung zwischen Mandanten und Anwalt (Pauschale) | |
Daneben können auch Mischformen angeboten werden. |
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) | |
Vergütungsvereinbarung zwischen Mandanten und Anwalt (Pauschale) | |
Daneben können auch Mischformen angeboten werden. |